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Steuerberater für Startups und Existenzgründer

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Ohne Steuerberater verschenken Unternehmer vor allem am Anfang wichtige Chancen. Existenzgründung ist eine spannende Phase, in der Startups und Gründer sich am liebsten rund um die Uhr darauf konzentrieren würden, das eigene Angebot nach vorne zu bringen.

Doch es warten außerdem noch reichlich organisatorische, betriebliche und steuerliche Aufgaben, um die sich Jungunternehmer kümmern müssen, damit auch langfristig alles glatt läuft:

Von der Erstellung eines Businessplans über das Erkunden von Finanzierungsoptionen bis hin zur Wahl der richtigen Rechtsform gibt es diverse Stolperfallen, deren Nichtbeachtung teuer werden oder sogar bis zur Insolvenz führen kann.

Beratung von Steuerexperten für den perfekten Start

Kein Startup ist wie das andere, jeder Gründer bringt individuelle Voraussetzungen mit. Ein guter Steuerberater weiß das und macht sich die Mühe einer sorgfältigen Analyse, um dann ebenso individuell zu beraten.

Das beginnt bereits mit der Geschäftsidee: Der Steuerberater prüft gemeinsam mit seinem Gründerkunden, ob die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, um die geplanten Ideen in die Realität umzusetzen.

Startups wählen oft eine GmbH, damit sie von Anfang an als “großes” Unternehmen auftreten können, dabei kommt dann hoher Verwaltungsaufwand auf eine frische Firma zu, deren Mitarbeiter sich eigentlich auf ganz andere Dinge konzentrieren wollen – von den hohen Kosten ganz abgesehen.

Die strikten Insolvenzvorschriften und Vorschriften für ein Geschäftsführergehalt, die Lohnsteuer auf Geschäftsführergehalt voraussetzen, auch wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden, machen die GmbH für Gründer zu einer eher riskanten Rechtsform.

Hier unterstützt der Steuerberater bei der Entscheidung, ob eine GbR oder ein Einzelunternehmen sinnvoller ist – beide Rechtsformen sind für Gründer deutlich einfacher zu handhaben und bieten zusätzliche Vorteile hinsichtlich Vorschriften, Haftung und Buchführung.

Steuerfallen vermeiden durch rechtzeitige Beratung

Schon bei der Umsatzsteuer fängt es an, dass es Probleme mit dem Vorsteuerabzug geben kann, wenn Belege eingereicht werden, auf denen die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß ausgewiesen wurde – sowohl eigene als auch auf den Belegen gekaufter Waren.

Das sind aber nicht die einzigen Details, bei denen ein Steuerberater von vornherein dafür sorgt, dass Gründer über alle wesentlichen und benötigten Informationen verfügen: Weitaus brisanter sind die Steuervorauszahlungen.

Es dauert durchschnittlich etwa zwei Jahre, bis der erste Steuerbescheid nach Unternehmensgründung vom Finanzamt kommt. Dann besteht die Gefahr, dass nicht nur unerwartete Steuernachzahlungen auf das Unternehmen zukommen, sondern auch noch die Vorauszahlungen angepasst werden und obendrein eine Vorauszahlung auf das laufende Jahr fällig wird:

Schnell kommen atemberaubende Summen zusammen, die einem Startup das Genick brechen können, wenn sie unerwartet eingefordert werden. Dank Steuerberater weiß ein frisch gebackener Unternehmer aber immer schon vorher, was auf ihn zukommt.

Freiwillige Erhöhungen der Vorauszahlungen helfen dabei, böse Überraschungen zu vermeiden. Manchmal kommt dann sogar eine Rückzahlung, auch hier berät der Profi entsprechend.

Sparen, ja – aber nicht den Steuerberater einsparen

Gründer sind oft knapp bei Kasse und versuchen, die Startphase ohne Beratungskosten für einen Steuerberater hinter sich zu bringen. Stattdessen empfehlen wir eine Prüfung, welche Beratungsoptionen kostengünstig, kostenlos oder mit einer Förderung beantragt werden können – und das so gesparte Kapital dann für die Expertenbetreuung durch einen professionellen Steuerberater zu investieren.

Die Beratungskosten rechnen sich in den meisten Fälle schon ab der ersten Steuerabrechnung mehrfach und werden somit quasi gleich wieder ausgeglichen.

Mit Kenntnissen im Steuer- oder Buchhaltungsbereich bietet es sich dann wiederum an, komfortabel mit lexoffice zu arbeiten und nur zu jenen Punkten mit dem Steuerberater zu arbeiten, bei denen man über kein eigenes Wissen verfügt.

Der Beitrag Steuerberater für Startups und Existenzgründer erschien zuerst auf www.lexoffice.de.


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